Richtlinien zum Einsatz von KI

1. Grundsatz

Die IfG Impulse begrüßen den verantwortungsvollen Einsatz generativer KI und KI-gestützter Werkzeuge, wenn dieser die wissenschaftliche Arbeit unterstützt, ohne menschliche wissenschaftliche Verantwortung zu ersetzen.

Diese Leitlinien ergänzen die bestehenden Richtlinien für Autor/innen. Deren Anforderungen an wissenschaftliche Fundierung, Stringenz der Argumentation, Originalität, korrekte Quellenarbeit und Qualität der Präsentation gelten unabhängig davon, ob KI eingesetzt wurde. Für sämtliche Inhalte eines Beitrags bleiben die Autor/innen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Aussagen, Quellen, Daten, Analysen, Abbildungen und Schlussfolgerungen. KI-Systeme können keine Autor/innenschaft übernehmen.

Entscheidend ist daher nicht allein, ob KI eingesetzt wurde, sondern wofür und mit welchem Einfluss auf die wissenschaftliche Arbeit.

2. Schnellentscheidung: Grün, Gelb oder Rot?

GRÜN - KI als unterstützendes Werkzeug

Zulässig, eine Offenlegung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Hier unterstützt KI bestehende menschliche Arbeit, ohne neue wissenschaftliche Inhalte oder Schlussfolgerungen zu erzeugen.

Beispiele:

  • Rechtschreib-, Grammatik- und Stilkorrekturen
  • Formatierung und formale Textbearbeitung
  • sprachliche Glättung eigener Texte
  • Unterstützung bei Suchbegriffen oder Datenbankabfragen
  • technische Hilfe bei Standardsoftware
  • Verbesserung der Lesbarkeit, ohne den Inhalt zu verändern

Es gilt: Die Autor/innen prüfen das Ergebnis und verantworten die endgültige Fassung.

GELB - KI beeinflusst Inhalte oder wissenschaftliche Entscheidungen

Zulässig, sofern die Nutzung kritisch geprüft und transparent offengelegt wird. Gelb gilt immer dann, wenn KI über reine technische oder sprachliche Unterstützung hinausgeht und inhaltliche Beiträge liefert oder Entscheidungen beeinflusst.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Ideenfindung und Strukturierung von Argumentationen
  • Zusammenfassungen wissenschaftlicher Literatur
  • umfangreiche Formulierungs- oder Überarbeitungsvorschläge
  • Übersetzungen wissenschaftlicher Inhalte
  • Vorschläge zu Forschungsdesign oder Methodik
  • Generierung oder Überarbeitung von Code
  • Unterstützung bei Datenaufbereitung oder Datenanalyse
  • Unterstützung bei qualitativer Codierung oder Interpretation
  • Generierung von Untersuchungsmaterialien oder Stimuli
  • Erstellung von Illustrationen oder Visualisierungen
  • Nutzung synthetischer Daten, Personas oder KI-generierter Antworten

Es gilt: KI-generierte Inhalte müssen fachlich geprüft und dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Quellen, Berechnungen und Aussagen sind anhand geeigneter Originalquellen bzw. Verfahren zu verifizieren.

Wenn KI Bestandteil des Forschungsdesigns, der Datenerhebung oder der Analyse ist, muss ihre Nutzung zusätzlich so im Methodenteil dokumentiert werden, dass das Vorgehen nachvollziehbar ist. Dazu gehören das verwendete System bzw. Modell, Art der Nutzung und Verfahren zur Prüfung der Ergebnisse.

ROT - KI ersetzt wissenschaftliche Verantwortung oder verletzt wissenschaftliche Integrität

Nicht zulässig.

Dazu zählen insbesondere:

  • erfundene oder ungeprüfte Literaturangaben
  • erfundene, verfälschte oder als empirisch ausgegebene KI-generierte Daten
  • ungeprüfte Übernahme von Fakten, Analysen oder Ergebnissen
  • Generierung zentraler Argumentationen oder Schlussfolgerungen, die als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden
  • Verschleierung einer substanziellen KI-Nutzung
  • Verwendung KI-generierter Inhalte in einer Weise, die Plagiate oder unzutreffende Zuschreibungen erzeugt
  • Eingabe vertraulicher, personenbezogener oder nicht zur Weitergabe freigegebener Daten in nicht dafür freigegebene KI-Systeme
  • KI-generierte oder manipulierte Abbildungen, die einen falschen Eindruck über empirische Befunde oder reale Gegebenheiten vermitteln
  • Delegation der wissenschaftlichen Beurteilung eines Manuskripts an ein KI-System

3. Literatur, Fakten und wissenschaftliche Eigenleistung

Die bestehenden Anforderungen der IfG Impulse an Literatur und Quellen gelten uneingeschränkt auch bei KI-gestützter Arbeit. Generative KI ist grundsätzlich kein Ersatz für eine wissenschaftliche Quelle. Wird KI zur Literaturrecherche oder zur Zusammenfassung von Literatur eingesetzt, müssen die verwendeten Originalquellen selbst geprüft werden. Dies gilt insbesondere für Autor/innen, Titel, Publikationsdaten, DOIs und konkrete Fundstellen. Die Verantwortung für die theoretische Fundierung und die Stringenz der Argumentation liegt bei den Autor/innen. KI kann diese Arbeit unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen.

Eine Ausnahme besteht, wenn ein KI-System oder dessen Output selbst Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung ist. In diesem Fall ist das verwendete System angemessen zu dokumentieren.

4. Daten, Datenschutz und Abbildungen

Bei der Nutzung von KI sind die bestehenden Anforderungen der IfG Impulse an Datenschutz, Urheberrechte und Rechte Dritter zu beachten. Personenbezogene Daten, vertrauliche Unternehmensinformationen, unveröffentlichte Forschungsdaten oder andere geschützte Inhalte dürfen nicht in externe KI-Systeme eingegeben werden, sofern hierfür keine entsprechende rechtliche und institutionelle Grundlage besteht. Für KI-gestützte Abbildungen und Visualisierungen gilt wie für andere eingereichte Materialien: Die Autor/innen tragen die Verantwortung dafür, dass notwendige Rechte vorliegen und die Darstellung sachlich korrekt ist. KI-generierte Darstellungen dürfen nicht den Eindruck empirischer Evidenz erwecken, wenn eine solche nicht vorliegt.

5. Offenlegung der KI-Nutzung

Eine Offenlegung ist erforderlich, wenn KI substanziell zur Entstehung wissenschaftlicher Inhalte beigetragen oder Forschungsentscheidungen beeinflusst hat (GELB). Die Erklärung sollte knapp angeben, welches KI-System eingesetzt wurde, zu welchem Zweck und in welchem Umfang.

Beispiel:

„Bei der Erstellung dieses Beitrags wurde [System/Modell] zur Strukturierung einzelner Textabschnitte und zur sprachlichen Überarbeitung eingesetzt. Sämtliche Vorschläge wurden von den Autor/innen geprüft und überarbeitet. Literaturangaben und inhaltliche Aussagen wurden anhand der Originalquellen verifiziert.“

Wurde KI als Bestandteil der Forschungsmethode eingesetzt, ist die Nutzung zusätzlich im Methodenteil zu beschreiben. Reine technische oder sprachliche Assistenz im grünen Bereich muss nicht angegeben werden.

6. KI im Begutachtungs- und Redaktionsprozess

Die für die IfG Impulse geltenden Grundsätze der vertraulichen und unabhängigen Begutachtung bleiben durch den Einsatz von KI unverändert. Gutachter/innen und Redaktionsmitglieder dürfen unveröffentlichte Manuskripte oder Teile daraus nicht in öffentlich zugängliche oder institutionell nicht freigegebene KI-Systeme hochladen. KI kann bei zulässiger technischer oder sprachlicher Unterstützung eingesetzt werden, darf jedoch weder die eigenständige fachliche Prüfung noch das Urteil von Gutachter/innen oder Herausgeber/innen ersetzen. Die Verantwortung für Gutachten und redaktionelle Entscheidungen verbleibt vollständig bei den beteiligten Personen.

7. Im Zweifel: Transparenz vor Verschleierung

Die Entwicklung generativer KI schreitet schnell voran. Nicht jede Anwendung lässt sich daher eindeutig einem einzelnen Beispiel dieser Leitlinie zuordnen. Als Orientierung gelten drei Fragen:

Hat die KI nur meine eigene Arbeit technisch unterstützt?
--> GRÜN: Nutzung grundsätzlich möglich.

Hat die KI Inhalte erzeugt oder meine wissenschaftlichen Entscheidungen beeinflusst?
--> GELB: Prüfen, transparent machen und gegebenenfalls methodisch dokumentieren.

Würde die Nutzung wissenschaftliche Verantwortung, Nachprüfbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität beeinträchtigen?
--> ROT: Nutzung nicht zulässig.

In Zweifelsfällen empfehlen die IfG Impulse, die Nutzung transparent zu machen und vor der Einreichung Rücksprache mit der Redaktion zu halten.

Stand: September 2026. Diese Leitlinien werden angesichts der dynamischen Entwicklung von KI-Technologien und wissenschaftlichen Publikationsstandards regelmäßig überprüft.